Wissenswertes zur CO2-Berechnung und Nachhaltigkeit im Transportwesen gemäß CSRD und ISO 14083
Die Bedeutung von Nachhaltigkeit und der Reduktion von CO2-Emissionen im Transportsektor nimmt stetig zu. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, und den dazugehörigen European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die im Juli 2023 final verabschiedet wurden, wurde ein neues Kapitel in der Unternehmensberichterstattung aufgeschlagen. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Ebene mit der finanziellen Berichterstattung zu stellen. Unternehmen müssen nun relevante, vergleichbare und zuverlässige Informationen über ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen, Risiken und Chancen offenlegen.
Verpflichtende Berichterstattung und CSRD-Zeitplan
Die CSRD führt eine gestaffelte Einführung der Berichtspflichten für verschiedene Unternehmensgrößen ein. Unternehmen, die bereits unter die Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen (NFRD) fallen, müssen ab dem Geschäftsjahr 2024 erstmals nach den neuen CSRD-Vorgaben berichten. Diese Berichte müssen 2025 veröffentlicht werden und betreffen große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden.
Im Jahr 2026 folgen weitere große Unternehmen, die bisher nicht der NFRD unterlagen. Diese Unternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten. Zu dieser Gruppe zählen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro.
Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), kleine nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen ab dem Geschäftsjahr 2026, mit Berichten ab 2027, den neuen Anforderungen entsprechen. Für diese Unternehmen besteht jedoch die Möglichkeit, den Berichtsbeginn bis 2028 zu verschieben.
Ab 2028 werden auch Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielen und eine Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU haben, berichtspflichtig. Ihr erster Bericht wird 2029 fällig sein.
Besonders betroffen: Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs)
Auch wenn kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) nicht direkt unter die Berichtspflichten der CSRD fallen, können sie dennoch erheblich betroffen sein. Wenn KMUs als Zulieferer oder Dienstleister für größere, berichtspflichtige Unternehmen tätig sind, werden sie zunehmend aufgefordert, detaillierte Informationen zu ihren eigenen CO2-Emissionen und anderen Nachhaltigkeitsaspekten bereitzustellen. Dies ist notwendig, damit die größeren Unternehmen ihre eigenen Berichtspflichten erfüllen können. KMUs müssen sich daher frühzeitig auf diese Anforderungen vorbereiten, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben und die Erwartungen ihrer Geschäftspartner zu erfüllen.
ISO 14083 – Ein wichtiger Standard für die CO2-Berechnung im Transportsektor
Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden, bietet die ISO 14083 einen internationalen Standard zur Berechnung von Treibhausgasemissionen im Transport- und Logistiksektor. Dieser Standard liefert detaillierte Richtlinien, die Unternehmen helfen, genaue und vergleichbare Daten zu ihren CO2-Emissionen zu erstellen. Die Einhaltung der ISO 14083 kann dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsberichte gemäß den ESRS-Anforderungen effizient erstellen können.
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Bedeutung der CO2-Berechnung
Die präzise Berechnung und Dokumentation des CO2-Ausstoßes im Transportwesen wird immer wichtiger, da sie nicht nur für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften notwendig ist, sondern auch für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und das nachhaltige Wachstum eines Unternehmens. In den kommenden Jahren wird die CO2-Berichterstattung eine zentrale Rolle spielen, vergleichbar mit der finanziellen Berichterstattung. KMUs sollten daher proaktiv handeln und sich auf die neuen Berichtspflichten vorbereiten, um ihre Position in der Lieferkette zu sichern.